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Zu Kriterium 2.2: Ist das Kriterium erfüllt, sobald eine SSO Anmeldung möglich ist?
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Ja, in diesem Fall ist die Anforderung erfüllt.
| 29.06.2026 |
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Zu Kriterium 2.10: Ist es richtig, dass es der Erfüllung von 2.10 nicht entgegensteht, wenn die kontinuierliche Verbesserung der Trefferquote datenschutzkonform erfolgt, ohne dass sensitive Daten aus den Entscheiden in das Modell eingespeist oder darin gespeichert werden? Das Modell lernt mithin aus den Korrekturmustern, während die sensitiven Inhalte die On-Premise-Umgebung nicht verlassen?
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Diese Annahme ist korrekt. Die Datenschutzanforderungen des Gerichtswesens sehen zwingend vor, dass keinerlei Daten, Dokumente oder Metadaten die On Premises Lösung verlassen dürfen. Bitte beschreiben Sie ausführlich, wie die Korrekturmuster ausgelesen und die Daten in einem derartigen Fall verarbeitet werden.
| 29.06.2026 |
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Zu Preisblatt (Anhang 02): Da an den vorgegebenen Zeilen und Spalten keine Änderungen zulässig sind und nur die blauen Zellen ausgefüllt werden dürfen, bitten wir um Bestätigung des Vorgehens, falls sich ein angebotenes Lizenzmodell nicht eindeutig den Spalten «Kosten pro Lizenz» und «Kosten/A4-Seite» zuordnen lässt: Genügt es, die blauen Zellen so zu befüllen, dass der bewertungsrelevante Gesamtpreis dem effektiv angebotenen Preis entspricht, oder geben Sie eine verbindliche Zuordnung vor? Zur korrekten Berechnung bitten wir zudem um Klarstellung, ob sich der einzutragende Wert auf ein Referenzjahr (gemäss «80k Seiten/Jahr») oder auf die gesamten 36 Monate der Grundleistung bezieht. Ergänzend: Wie ist die Spalte «Kosten pro A4-Seite > 100k Seiten/Jahr» zu verstehen, und fliesst dieser Wert in den bewertungsrelevanten Gesamtpreis ein?
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Besten Dank für den Hinweis auf alternative Preismodelle und die Vertragsdauer. Wir haben das Preisblatt vereinfacht und eine entsprechende Zelle für alternative Modelle eingefügt. Bitte erläutern Sie ihr Preismodell kurz, prägnant und nachvollziehbar im Anhang 12. Berücksichtigen Sie, dass die angefragten Volumina auf Erfahrungswerten der letzten Jahre mit steigender Tendenz beruhen. Wir müssen nachvollziehen können, wie sich die Kosten bei steigender Anonymisierungsleistung entwickeln.
| 29.06.2026 |
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Zu Kriterium 2.10: Ist es richtig, dass das Kriterium funktional bzw. ergebnisorientiert zu erfüllen ist und der Begriff «Large Language Model» beispielhaft für ein trainierbares, on-premise betriebenes KI-/Sprachmodell steht? Konkret: Wird das Kriterium auch durch eine gleichwertige, lokal betriebene Sprachmodell-Lösung erfüllt, die kein «Large Language Model» im engeren Sinne ist, sofern sie die geforderte Erkennungsqualität erreicht, aus den manuellen Eingriffen lernt und ihre Trefferquote nachweislich kontinuierlich verbessert?
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Ja, der Begriff wurde exemplarisch verwendet. Ja, auch mit dem von Ihnen beschriebenen alternativen Lösungsansatz ist das Kriterium erfüllt.
| 29.06.2026 |
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Zu Kriterium 2.10: Das Kriterium beschreibt, dass die Lösung «aus den manuellen Eingriffen» lernt. Ist es richtig, dass damit ein überwachtes bzw. halbautomatisches Lernverfahren (Mensch-in-der-Schleife) zugelassen ist, bei dem die manuellen Korrekturen vor der Übernahme ins Modell qualitätsgesichert werden, und dass ein vollständig autonomes bzw. unüberwachtes Nachtrainieren nicht vorausgesetzt wird? Hintergrund: Ein qualitätsgesichertes, halbautomatisches Training sichert die für die Anonymisierung von Gerichtsentscheiden notwendige Datenqualität und Konsistenz.
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Ja, das ist richtig.
| 29.06.2026 |
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Hallo,
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Besten Dank für den Hinweis auf alternative Preismodelle und die Vertragsdauer. Wir haben das Preisblatt vereinfacht und eine entsprechende Zelle für alternative Modelle eingefügt. Bitte erläutern Sie ihr Preismodell kurz, prägnant und nachvollziehbar im Anhang 12. Berücksichtigen Sie, dass die angefragten Volumina auf Erfahrungswerten der letzten Jahre mit steigender Tendenz beruhen. Wir müssen nachvollziehen können, wie sich die Kosten bei steigender Anonymisierungsleistung entwickeln.
| 29.06.2026 |
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Zu Preisblatt (Anhang 02): Das Preisblatt bildet die Lizenzkosten über die Kostentreiber «Kosten pro Lizenz» (× 20 User) und «Kosten/A4-Seite» (× 80'000 Seiten/Jahr) ab. Sind ausschliesslich nutzer- und/oder seitenbasierte Abrechnungsmodelle zugelassen, oder sind auch andere marktübliche Lizenzmodelle – beispielsweise pauschale oder kontingentbasierte Modelle – zulässig, sofern sie sich vollständig und nachvollziehbar in den bewertungsrelevanten Gesamtpreis überführen lassen? Hintergrund: Da die Referenzmengen gemäss Preisblatt ausschliesslich der Vergleichbarkeit dienen und keine Abnahmepflicht besteht, verstehen wir die Preisbewertung als modelloffen.
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Besten Dank für den Hinweis auf alternative Preismodelle und die Vertragsdauer. Wir haben das Preisblatt vereinfacht und eine entsprechende Zelle für alternative Modelle eingefügt. Bitte erläutern Sie ihr Preismodell kurz, prägnant und nachvollziehbar im Anhang 12. Berücksichtigen Sie, dass die angefragten Volumina auf Erfahrungswerten der letzten Jahre mit steigender Tendenz beruhen. Wir müssen nachvollziehen können, wie sich die Kosten bei steigender Anonymisierungsleistung entwickeln.
| 29.06.2026 |
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Hallo,
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Die Datenschutzanforderungen des Gerichtswesens sehen zwingend vor, dass keinerlei Daten, Dokumente oder Metadaten die On Premises Lösung verlassen dürfen.
| 29.06.2026 |