|
Bezieht sich das ISO 27001-Zertifikat auf den Anbieter als Vertragspartner, auf den Hersteller, auf den SaaS-Betrieb / Hosting-Provider oder auf sämtliche relevanten Bestandteile zusammen? Wird ein Hersteller- bzw. Hosting-Zertifikat akzeptiert?
|
Ein Zertifikat des SaaS-Betreibers resp. Hosting-Providers ist ausreichend.
| 02.06.2026 |
|
Sind Referenzen von Subunternehumgen zugelassen?
|
Die charakteristische Leistung ist vom Anbieter zu erbringen, entsprechend müssen die Referenzen auch von diesem stammen.
| 02.06.2026 |
|
Können herstellerspezifische SaaS-, Lizenz-, Support- und Auftragsbearbeitungsbedingungen als ergänzende, nicht widersprechende Vertragsbestandteile akzeptiert werden, sofern die Rangfolge gemäss Rahmenvertrag gewahrt bleibt?
|
Der Anbietende muss davon ausgehen, dass keine weiteren Vertragsbestandteile akzeptiert werden. Der Kanton ist jedoch bereit, diese bei der Vertragausarbeitung zu prüfen.
| 02.06.2026 |
|
Der Use Case „User erfassen und verwalten“ im Pflichtenheft verlangt SSO mit Entra ID - GL2 verlangt zusätzlich Benutzerverwaltung von Gruppen via Entra ID. Welche technische Ausprägung wird erwartet: reine SSO-Authentifizierung, Rollen-/Gruppenmapping via Claims, SCIM-Provisioning oder vollständige Lifecycle-Synchronisation inkl. Deaktivierung ausgeschiedener Benutzer?
|
Es wird eine reine SSO-Authentifizierung erwartet. Der Auftraggeber weiss noch nicht, ob ein Rollen-/Gruppenmapping sinnvoll oder sogar notwendig ist, könnte aber im Projektverlauf auf dieses zurückkommen. Ein vollständiger Lifecycle ist aber definitiv nicht angedacht.
| 02.06.2026 |
|
Was bedeutet „betriebsbereit für die ersten Benutzenden“ konkret? Reicht eine initial verfügbare SaaS-Instanz mit ersten Rollen/Benutzern, oder müssen SSO, Entra-ID-Gruppen, Freigabeworkflow, Abnahme, Schulung und Dokumentation vollständig abgeschlossen sein? Was muss nach einem Monat konkret produktiv bereitstehen?
|
Die Integration erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. TS 3.1.2 bezieht sich auf eine Basis-Konfiguration mit Erfüllung der Punkte 1, 2 und 5 gemäss GL2, damit erste Arbeiten im Tool erfolgen können.
| 02.06.2026 |
|
Kriterienkatalog ZK2 5.3.8 verlangt Erstellen, Bearbeiten, Importieren und Exportieren von Modellen in CMMN und DMN. Wird vollständiges standardkonformes Erstellen, Bearbeiten, Importieren und Exportieren von CMMN-/DMN-Dateien erwartet, oder genügt eine dokumentierende Modellierung / Abbildung entsprechender Fall- und Entscheidungsstrukturen?
|
In diesem Kann-Kriterium werden Standard-konforme CMMN- und DMN-Modelle erwartet. Modelle, welche nur das gleiche Prinzip verfolgen, sind nicht ausreichend.
| 02.06.2026 |
|
Kriterienkatalog ZK2 5.2.1 verlangt gleichzeitige Bearbeitung eines Prozessmodells durch mehrere Modellierer. Ist mit gleichzeitiger Bearbeitung ein echtes paralleles Live-Editing desselben Prozessmodells gemeint, oder kollaborative Bearbeitung über Rollen, Versionierung, Kommentierung, Freigabeworkflows und Bearbeitungssperren?
|
In diesem Kann-Kriterium wird gleichzeitiges Bearbeiten eines Prozessmodells durch mehrere Modellierer verlangt.
| 02.06.2026 |
|
Bezieht sich die Störungsbehebungszeit auf vollständige Fehlerkorrektur im Produkt, Wiederherstellung der Hauptfunktionalität oder Bereitstellung eines zumutbaren Workarounds? Wie werden Herstellerfehler behandelt, die einen Produktrelease erfordern?
|
Ein zumutbarer Workaround setzt die Störungsbehebungszeit bereits aus. Die Störung muss jedoch dennoch innert nützlicher / zumutbarer Frist behoben werden, wobei es keine harten SLA-Vorgaben gibt. Die Software ist durch den Anbieter aktuell zu halten und das regelmässige Release-Management ist aufgrund des SaaS-Charakters Sache des Anbieters.
| 02.06.2026 |
|
Kriterienkatalog TS 3.4.4 und 3.4.5 verlangen tägliche Backups mit 31 Tagen Aufbewahrung und monatliche Backups mit 3 Monaten Aufbewahrung, die auf Verlangen monatlich zur Verfügung zu stellen sind. In welchem Format muss das monatliche Backup auf Verlangen bereitgestellt werden?
|
Das Format ist Sache des Anbieters.
| 02.06.2026 |
|
Kriterienkatalog ZK2 5.4.4 verlangt standardisierte Schnittstellen zur Anbindung an SharePoint. Welche Tiefe der SharePoint-Anbindung wird erwartet? Genügen standardisierte Links auf SharePoint-Dokumente, oder wird eine technische Schnittstelle und Synchronisation von Dokumenten in SharePoint verlangt?
|
In diesem Kann-Kriterium wird eine Synchronisation von Dokumenten erwartet.
| 02.06.2026 |
|
Kriterienkatalog ZK2 5.4.3 verlangt: „Das System soll als Open-Source-Software verfügbar sein.“ ezieht sich das Open-Source-Kriterium auf die vollständige Prozessmanagementsoftware inklusive Quellcode oder lediglich auf eingesetzte Open-Source-Komponenten, Schnittstellen oder offene Exportformate?
|
Dieses Kann-Kriterium bezieht sich auf die vollständige Prozessmanagementsoftware.
| 02.06.2026 |
|
Pflichtenheft Kapitel 4.3 definiert Administrator, Modellierer, Freigeber und Leser. Sind die Mengengerüste als namentliche Benutzer, potenzielle Benutzer, gleichzeitig aktive Benutzer oder Rollenprofile zu verstehen?
|
Aufgrund der Vergleichbarkeit, wurden den Anbietenden keine zu einschränkenden Lizenvorgaben gemacht. Es handelt sich hierbei um Rollen, wobei eine Person mehrere Rollen besitzen kann. Im Grundsatz muss davon ausgegangen werden, dass das genannte Mengengerüst auch den gleichzeitig aktiven Nutzern entspricht.
| 02.06.2026 |
|
Kriterienkatalog ZK2 5.4.1 verlangt REST-API-Funktionen für Erstellen, Abrufen, Suchen, Aktualisieren und Löschen von Prozessmodellen. Bezieht sich die REST-API auf Prozessmodell-Metadaten und veröffentlichte Prozessinformationen oder auf vollständiges technisches Erstellen/Bearbeiten von BPMN-Diagrammen inklusive Diagrammelementen? Welche Operationen werden bewertet?
|
In diesem Kann-Kriterium ist Prozessmodell hier Synonym für BPMN-Diagramme. Mittels REST-API soll also bspw. ein neues Prozessmodell, sprich ein BPMN-Diagramm, in der Prozessmanagementsoftware angelegt werden können. Bzgl. Aktualisieren ist gemeint, dass ein bestehendes BPMN-Diagramm durch ein neues BPMN-Diagramm ersetzt werden soll. Es ist nicht notwendig, dass einzelne Elemente angepasst werden können. Ebenso ist es nicht notwendig, Prozessmodellmetadaten wie Kommentare, Versionen, Beschreibungen mittels REST-API adressieren zu können.
| 02.06.2026 |
|
ZK3 verlangt vier Referenzen; bewertet werden u. a. Organisationsgrösse, öffentliche Verwaltung, mindestens 30 modellierte Prozesse und mindestens 6 Modellierer-/Freigeberlizenzen. Wird eine Referenz aus einer regulierten, dezentral organisierten Branche mit vergleichbarer Komplexität teilweise bewertet, wenn sie nicht aus der öffentlichen Verwaltung stammt, oder führt das Nichterfüllen des Branchenaspekts pro Referenz zu 0 Punkten?
|
Pro Referenz können maximal 250 Punkte erzielt werden. Die aufgefühten Kriterien werden pro Referenz individuell bewertet, Teilpunkte sind möglich.
| 02.06.2026 |
|
GL2 verlangt während der 12-monatigen Projektlaufzeit 12 Abstimmungsmeetings à 3 Stunden vor Ort mit notwendigen Schlüsselpersonen. Das Pflichtenheft hält zudem fest, dass Arbeiten vor Ort erwartet werden und Reisezeit/-kosten durch Fixpreis bzw. Stundensatz abgegolten sind. Müssen bei den 12 Vor-Ort-Terminen zwingend Herstellervertreter teilnehmen, oder genügt das verantwortliche Implementierungs- und Projektteam des Anbieters?
|
Im Normalfall genügt die Teilnahme durch das verantwortliche Implementierungs- und Projektteam des Anbieters. Bei Notwendigkeit und auf Verlangen des Auftraggebers muss aber eine Teilnahme der Herstellervertreter stattfinden.
| 02.06.2026 |
|
Pflichtenheft Kapitel 2.4 definiert GL1/OP1 als Kostendach mit Nutzungspreis pro User/Jahr und OP2 als 768-Stunden-Kontingent. Wie erfolgt die Abrechnung, wenn der effektive Lizenzbedarf tiefer oder höher als das Mengengerüst ausfällt? Ist das Kostendach ein Maximalbetrag für das ausgeschriebene Mengengerüst oder eine fixe Obergrenze unabhängig vom effektiven Bezug?
|
Bei der GL1 und der OP1 handelt es sich um ein Kostendach auf Basis des geschätzten maximalen Bedarfs. Die Verrechnung erfolgt linear gemäss dem konkreten Bedarf an Lizenzen zum jeweiligen Zeitpunkt.
| 02.06.2026 |
|
Ist unsere Annahme korrekt, dass die Dokumente digital signiert werden dürfen?
|
Diese Annahme ist korrekt.
| 02.06.2026 |
|
Betriebsbereitschaft «innerhalb eines Monats» (TS 3.1.2): Das System muss innerhalb eines Monats ab Vertragsunterzeichnung für "die ersten Nutzenden" betriebsbereit sein. Ist mit «betriebsberei» eine vollständige GL2-Integration gemeint oder genügt eine Basis-Konfiguration für erste Logins?
|
Die Integration erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Das TS 3.1.2 bezieht sich auf eine Basis-Konfiguratin mit Erfüllung der Punkte 1, 2 und 5 gemäss GL2, damit erste Arbeiten im Tool erfolgen können.
| 02.06.2026 |
|
Rahmenvertrag Ziff. 2 nennt eine „Prozessautomatisierungsplattform mit Formularfunktionalität“. Das Pflichtenheft beschreibt dagegen eine Software für Erfassen, Dokumentieren, Analysieren und kontinuierliches Optimieren von Prozessen. Ist die Bezeichnung „Prozessautomatisierungsplattform mit Formularfunktionalität“ in der Vertragsvorlage korrekt, oder ist Vertragsgegenstand ausschliesslich das im Pflichtenheft beschriebene Prozessmanagementtool zur Modellierung, Dokumentation, Analyse und Optimierung von Prozessen?
|
Danke für den Hinweis. Diese Formulierung im Rahmenvertrag ist falsch. Der Rahmenvertrag bezieht sich ausschliesslich auf den Vertragsgegenstand gemäss Pflichtenheft für ein Prozessmanagementtool zur Modellierung, Dokumentation, Analyse und Optimierung von Prozessen.
| 02.06.2026 |
|
Referenzen: EK 2.3 verlangt 2 Referenzen, ZK3 verlangt 4 Referenzen. Können dieselben Referenzen für beide Kriterien verwendet werden?
|
Es können die gleichen Referenzen verwendet werden.
| 02.06.2026 |
|
Die Auditkosten können dem Auftragnehmer übertragen werden, wenn vertragliche Pflichten «nicht vollumfänglich erfüllt» wurden – unabhängig von Verschulden (vgl. Rahmenvertrag Ziff. 14.1). Fragen: A) nach welchen Kriterien wird eine unvollständige Vertragserfüllung bewertet? B) wie häufig kann ein soches Audit maximal (auf die Laufzeit) stattfinden?
|
Zu A) Juristisch ist ein Vertrag unvollständig erfüllt, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde und nach Art. 97 ff. OR Schadenersatz verlangt werden könnte.
| 02.06.2026 |
|
Gemäss "9.1.3 Einreichung des Angebotes" des Pflichtenhefts müssen "Alle verlangten Dokumente und Unterlagen gemäss Kapitel 8.2 mit rechtsgültigen digitalen Unterschriften als Gesamt-PDF im Online-Tool unter „Zusätzliche Dokumente hochladen” hochgeladen werden. In Online-Tool werden aber im Kriterienkatalog insbesondere unter ZK2 Qualität einzelne Dokumente als Pflichtdokumente verlangt.
|
Das Gesamt-PDF hat dem Aufbau in Kapitel 8.2 des Pflichtenhefts zu folgen. Wo ein explizites Dokument vorgegeben ist, kann dieses einzeln verwendet werden. Wo Ausführungen mit eigenen Angaben oder Dokumenten zu machen sind, z.B. bei den Kriterien des ZK2, sollen diese im Gesamt-PDF integriert werden oder darin der Verweis auf das hochgeladene Dokument gemacht werden, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
| 02.06.2026 |